Beratungspunkte im Aufsichtsrat

Am 14. März 2016 fand die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr statt, in der vor allem der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik besprochen wurde. Zudem gaben Vorstand und Aufsichtsrat der Volkswagen AG an diesem Tag unter anderem eine Ergänzung zur Entsprechenserklärung zum DCGK vom 20. November 2015 ab. Diese Ergänzung war notwendig geworden, da Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund offener Fragestellungen im Zusammenhang mit den Folgen der Abgasthematik und den daraus resultierenden Bewertungsfragen entschieden hatten, die Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2015 und des Zwischenberichts zum ersten Quartal 2016 nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende beziehungsweise 45 Tagen nach Quartalsende vorzunehmen.

In der Aufsichtsratssitzung am 22. April 2016 beschäftigten wir uns eingehend mit dem Vergütungssystem des Vorstands und gaben in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Vorstand eine weitere Ergänzung zur Entsprechenserklärung zum DCGK vom 20. November 2015 ab. Diese Ergänzung war notwendig geworden, da im Einvernehmen mit einigen Vorstandsmitgliedern die Erfolgsziele und Vergleichsparameter zur Bestimmung der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2015 verändert wurden. Des Weiteren billigten wir nach eingehender Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Volkswagen AG des Jahres 2015 sowie den zusammengefassten Lagebericht. Wir prüften den vom Vorstand vorgelegten Abhängigkeitsbericht und kamen zu dem Schluss, dass gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts keine Einwände zu erheben waren. Darüber hinaus diskutierten wir den aktuellen Sachstand zur Dieselthematik und befassten uns intensiv mit der Situation der Marke Volkswagen Pkw. Abschließend erläuterte der Vorstand den Entwicklungsstand des Zukunftsprogramms „TOGETHER – Strategie 2025“.

Eine weitere Sitzung des Aufsichtsrats fand am 10. Mai 2016 statt, in der wir uns überwiegend mit dem aktuellen Sachstand zur Dieselthematik beschäftigten und in diesem Zusammenhang die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung zur Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 beschlossen sowie mit dem Statusbericht des Vorstands zur neuen Konzernstrategie befassten.

Den Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung am 14. Juni 2016 bildeten erneut die Konzernstrategie sowie der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik. Dabei beschloss der Aufsichtsrat insbesondere, für den Abschluss von Vergleichen mit US-amerikanischen Behörden und Kunden hinsichtlich der 2,0 l Motoren einen Zustimmungsvorbehalt zu begründen und die Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung dem Sonderausschuss Dieselmotoren zu übertragen.

Im Rahmen der Hauptversammlung 2016 der Volkswagen AG traf sich der Aufsichtsrat am 21. und 22. Juni 2016 zu zwei weiteren Sitzungen. Dabei standen insbesondere die Vor- beziehungsweise Nachbereitung der 56. Ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 22. Juni 2016, die Besetzung der Ausschüsse sowie der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik auf der Tagesordnung.

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. September 2016 standen unter anderem ein Statusbericht zum Zukunftsprogramm „TOGETHER – Strategie 2025“ und der aktuelle Sachstand zur Dieselthematik auf der Agenda. Dabei beschloss der Aufsichtsrat insbesondere, für den Abschluss von Vergleichen mit dem US-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice – DOJ) einen Zustimmungsvorbehalt zu begründen.

Zum aktuellen Sachstand in der Dieselthematik fand zusätzlich am 1. November 2016 eine Telefonkonferenz des Aufsichtsrats statt. Dabei beschloss der Aufsichtsrat insbesondere, für den Abschluss von Vergleichen mit US-amerikanischen Behörden und Kunden hinsichtlich der 3,0 l Motoren einen Zustimmungsvorbehalt zu begründen und die Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung dem Sonderausschuss Dieselmotoren zu übertragen.

Am 4. November 2016 kam der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammen, in der wir neben dem aktuellen Sachstand in der Dieselthematik die Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns sowie die Lage der Marke Volkswagen Pkw diskutiert haben.

In der Aufsichtsratssitzung am 18. November 2016 erörterten wir eingehend die Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns für die Jahre 2017 bis 2021. Des Weiteren beschäftigten wir uns mit dem aktuellen Sachstand in der Dieselthematik. Ferner standen der Statusbericht zur neuen Strategie und die Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung zum DCGK im Mittelpunkt der Sitzung.

Am 20. Dezember 2016 fand eine weitere Telefonkonferenz des Aufsichtsrats statt, in der wir uns im Wesentlichen mit dem aktuellen Sachstand in der Dieselthematik befassten.

Durch Umlaufbeschlüsse haben wir im Berichtsjahr unter anderem der Kooperation mit dem US-amerikanischen Nutzfahrzeughersteller Navistar zugestimmt.